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Kenntnisprüfung Medizin: der Regelweg nach der Reform

Seit der Reform der Berufsanerkennung ist die direkte Kenntnisprüfung der Normalfall, die Unterlagenprüfung die Ausnahme auf Antrag. Was das für Ihren Zeitplan ändert.

Wer im Ausland Medizin studiert hat, muss nachweisen, dass die Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Dafür gibt es zwei Wege: den Vergleich der Studienunterlagen, und die Kenntnisprüfung.

Was sich geändert hat

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung selbst als besonders aufwendig. Die Reform der Berufsanerkennung in den Heilberufen macht deshalb die direkte Kenntnisprüfung zum Regelweg. Die Unterlagenprüfung bleibt auf Antrag möglich.

Für Ihren Zeitplan heißt das: Rechnen Sie mit der Prüfung, statt auf eine positive Unterlagenentscheidung zu hoffen. Wenn die Unterlagenprüfung dann doch reicht, haben Sie Zeit gewonnen. Andersherum verlieren Sie Monate.

Was geprüft wird

Die Kenntnisprüfung ist kein zweites Staatsexamen in voller Breite. Umfang und Fächer legt die zuständige Behörde fest und veröffentlicht sie. Lesen Sie die Vorgaben Ihrer Behörde, nicht die Erfahrungsberichte aus einem anderen Bundesland – die Zuschnitte unterscheiden sich.

Termine und Kapazität

Eine bundesweite Zahl anstehender Kenntnisprüfungen wird nicht veröffentlicht. Prüfungstermine und Kapazitäten unterscheiden sich zwischen den Ländern, und das ist einer der wenigen sachlichen Gründe, die Behörde bewusst auszuwählen. Fragen Sie bei der Behörde direkt nach den nächsten freien Terminen, bevor Sie sich festlegen.

Reihenfolge

Die Fachsprachprüfung wird bei der Ärztekammer abgelegt, die Kenntnisprüfung im Verfahren der Approbationsbehörde. Das sind zwei verschiedene Stellen mit zwei verschiedenen Anmeldungen. Klären Sie früh, in welcher Reihenfolge Ihre Behörde beides sehen will.

Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den unten verlinkten Quellen. Wo keine Zahl veröffentlicht ist, steht das ausdrücklich da.

  1. BMG – FAQ Berufsanerkennung Heilberufe
  2. Marburger Bund – Adressen der Approbationsbehörden (Stand Februar 2026)
  3. Marburger Bund – Adressen der Landesärztekammern