Approbase

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Der Weg zur deutschen Approbation – Behörde für Behörde, Schritt für Schritt.

Der Weg zur deutschen Approbation ist an 16 verschiedenen Stellen unterschiedlich geregelt, und die entscheidenden Fristen laufen dort, wo niemand sie ansagt. Diese Seite sammelt, was tatsächlich veröffentlicht ist – und sagt ausdrücklich, wo nichts veröffentlicht ist.

Der Ablauf

Bundesländer

Meine Checkliste

Wissen

Was hier steht

Was hier nicht steht

Keine Rangliste der schnellsten Bundesländer. Die gibt es nicht: Der Bundestag hat 2025 bestätigt, dass der Bundesregierung keine bundesweiten Daten zu Approbationsanträgen vorliegen. Was einzelne Länder und Kammern veröffentlicht haben, steht in der Behördentabelle, jeweils mit Quelle.

Die Frist, die am meisten kostet

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt nur dann ab dem Beginn der Beschäftigung, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird (§ 6 Absatz 4 SGB VI). Danach wirkt sie erst ab Antragseingang. Diese Frist läuft still, und niemand erinnert daran.

Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den unten verlinkten Quellen. Wo keine Zahl veröffentlicht ist, steht das ausdrücklich da.

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1831 – keine bundesweiten Approbationszahlen
  2. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht (Gesetzestext)
  3. Marburger Bund – Adressen der Approbationsbehörden (Stand Februar 2026)
  4. ZSBA – Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (kostenlos, neutral)