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Hilfe bei den Formalitäten und der Absicherung

Kammer, Versorgungswerk, Rentenversicherungs-Befreiung, Kranken- und Haftpflichtversicherung: Das ist der Teil, den Sie in den ersten Wochen der ersten Stelle nebenbei erledigen sollen. Wenn Sie dabei jemanden wollen, der das jeden Tag macht, können wir Ihren Kontakt weitergeben.

Wie das läuft, ohne Beschönigung

Was kostenlos und neutral bleibt

Alles auf dieser Seite ist frei zugänglich, ohne Einwilligung und ohne Kontaktdaten. Für die behördliche Seite berät die ZSBA der Bundesagentur für Arbeit kostenlos und neutral. Das Kästchen unten ist getrennt und freiwillig; ohne es funktioniert hier alles genauso.

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Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den unten verlinkten Quellen. Wo keine Zahl veröffentlicht ist, steht das ausdrücklich da.

  1. ZSBA – Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (kostenlos, neutral)
  2. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht (Gesetzestext)