Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte: was sie ist und was sie nicht ist
Die Berufserlaubnis erlaubt ärztliche Arbeit vor der Approbation – befristet und mit Auflagen. Was daran hängt, welche Fristen laufen, und was Sie in den ersten Wochen regeln müssen.
Die Berufserlaubnis ist die befristete Erlaubnis, in Deutschland ärztlich zu arbeiten, bevor die Approbation erteilt ist. Sie wird von der Approbationsbehörde des Bundeslandes ausgestellt, gilt meist für einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Region, und sie läuft ab.
Der Unterschied zur Approbation in einem Satz
Die Approbation ist unbefristet und bundesweit gültig. Die Berufserlaubnis ist keins von beidem. Sie ist die Brücke, damit Sie arbeiten und Geld verdienen können, während das Anerkennungsverfahren noch läuft.
Was das praktisch bedeutet
- Sie sind an die Auflagen im Bescheid gebunden. Ein Stellenwechsel kann eine neue Erlaubnis nötig machen.
- Das Ablaufdatum gehört am Tag des Bescheids in den Kalender, zusammen mit einer Erinnerung mehrere Wochen davor.
- Mit dem ersten Arbeitsvertrag beginnen Fristen, die nichts mit der Behörde zu tun haben – vor allem die Drei-Monats-Frist für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie lange das dauert
Bundesweite Zahlen zur Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Der Bundestag hat 2025 bestätigt, dass ihm keine bundesweiten Daten zu Approbationsanträgen vorliegen. Veröffentlicht sind nur einzelne Landeszahlen, und die sind ernüchternd: Die Ärztekammer Berlin berichtete für 2024, dass mehr als die Hälfte der Antragstellenden – rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte – länger als ein Jahr wartete, einzelne Verfahren mehrere Jahre. Baden-Württemberg meldete für 2025 rund 3.900 laufende Anerkennungsverfahren und 704 erteilte Approbationen an in Drittstaaten ausgebildete Ärztinnen und Ärzte.
Was Sie jetzt tun können
- Die zuständige Behörde und ihre aktuellen Unterlagenanforderungen prüfen – die Adressen aller 16 Behörden stehen in der Behördentabelle.
- Die ZSBA der Bundesagentur für Arbeit berät kostenlos und neutral, auch aus dem Ausland.
- Die Dokumentenliste durchgehen, bevor der Antrag rausgeht. Ein unvollständiger Antrag wird nicht abgelehnt – er wartet.