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Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte: was sie ist und was sie nicht ist

Die Berufserlaubnis erlaubt ärztliche Arbeit vor der Approbation – befristet und mit Auflagen. Was daran hängt, welche Fristen laufen, und was Sie in den ersten Wochen regeln müssen.

Die Berufserlaubnis ist die befristete Erlaubnis, in Deutschland ärztlich zu arbeiten, bevor die Approbation erteilt ist. Sie wird von der Approbationsbehörde des Bundeslandes ausgestellt, gilt meist für einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Region, und sie läuft ab.

Der Unterschied zur Approbation in einem Satz

Die Approbation ist unbefristet und bundesweit gültig. Die Berufserlaubnis ist keins von beidem. Sie ist die Brücke, damit Sie arbeiten und Geld verdienen können, während das Anerkennungsverfahren noch läuft.

Was das praktisch bedeutet

Wie lange das dauert

Bundesweite Zahlen zur Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Der Bundestag hat 2025 bestätigt, dass ihm keine bundesweiten Daten zu Approbationsanträgen vorliegen. Veröffentlicht sind nur einzelne Landeszahlen, und die sind ernüchternd: Die Ärztekammer Berlin berichtete für 2024, dass mehr als die Hälfte der Antragstellenden – rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte – länger als ein Jahr wartete, einzelne Verfahren mehrere Jahre. Baden-Württemberg meldete für 2025 rund 3.900 laufende Anerkennungsverfahren und 704 erteilte Approbationen an in Drittstaaten ausgebildete Ärztinnen und Ärzte.

Was Sie jetzt tun können

Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den unten verlinkten Quellen. Wo keine Zahl veröffentlicht ist, steht das ausdrücklich da.

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1831 – keine bundesweiten Approbationszahlen
  2. Ärztekammer Berlin – Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte
  3. Regierungspräsidium Stuttgart – Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten
  4. Marburger Bund – Adressen der Approbationsbehörden (Stand Februar 2026)
  5. ZSBA – Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (kostenlos, neutral)