Bei der Ärztekammer anmelden: warum das nicht dieselbe Stelle ist
Approbationsbehörde und Ärztekammer sind zwei verschiedene Stellen. Die Kammeranmeldung ist außerdem die Voraussetzung für die Befreiung von der Rentenversicherung.
Ein häufiges Missverständnis in den ersten Wochen: Die Behörde, die Ihre Berufserlaubnis ausgestellt hat, ist nicht die Stelle, bei der Sie sich als Ärztin oder Arzt melden. Das sind zwei Institutionen mit zwei getrennten Verfahren.
Wer was macht
- Die Approbationsbehörde des Landes entscheidet über Anerkennung, Berufserlaubnis und Approbation.
- Die Landes- oder Bezirksärztekammer führt das Arztregister, nimmt die Fachsprachprüfung ab und ist für die Weiterbildung zuständig.
Warum die Anmeldung eilt
Die Kammermitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür, dass Sie sich überhaupt von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können: § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI verlangt Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk und zugleich in der berufsständischen Kammer. Und für die Befreiung gilt eine Drei-Monats-Frist. Wer die Kammeranmeldung schleifen lässt, verliert die Rückwirkung.
Beim Wechsel des Bundeslandes
Andere Kammer, neue Anmeldung. Die Ummeldung wird oft vergessen, und dann fehlen später Nachweise für die Anrechnung der Weiterbildungszeit.
Was jede Kammer selbst regelt
Meldefristen, Formulare und Beiträge stehen in der Satzung der jeweiligen Kammer. Die Adressen aller Kammern finden Sie in der Behördentabelle auf dieser Seite; die Beiträge und Fristen erfragen Sie dort direkt.