Finanzberatung für Ärztinnen und Ärzte: erst klären, wer da vor Ihnen sitzt
Ärztinnen und Ärzte sind für die Branche eine begehrte Zielgruppe, und entsprechend viele Leute wollen ein Gespräch. Bevor es um Produkte geht, klärt eine Frage das meiste: In welcher Rolle sitzt Ihnen die Person gegenüber?
Drei Rollen, die im Gespräch gleich klingen
§ 59 VVG unterscheidet drei Rollen. Versicherungsvertreter ist, wer „von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“. Versicherungsmakler ist, wer das „für den Auftraggeber“ übernimmt, also für Sie, ohne von einem Versicherer betraut zu sein. Versicherungsberater ist, wer berät, „ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein“.
Die Rollen sind nicht besser oder schlechter, sie sind verschieden, und drei Verkürzungen, die man oft hört, stimmen nicht. Ein Vertreter arbeitet nicht zwangsläufig für ein einziges Haus: § 34d Abs. 1 GewO spricht von „eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen“, und ein Mehrfachvertreter arbeitet für mehrere. Ein Makler handelt zwar in Ihrem Auftrag, wird aber meistens trotzdem über eine Courtage aus Ihrem Beitrag vergütet und nicht von Ihnen direkt. Nur beim Versicherungsberater schließt das Gesetz den wirtschaftlichen Vorteil vom Versicherer aus. Wenn Sie wissen, welche Rolle vor Ihnen sitzt, wissen Sie, wie Sie den Rat einordnen.
Was jede Rolle Ihnen sagen muss
§ 60 Abs. 1 VVG verpflichtet den Makler, seinem Rat „eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen“. Schränkt er diese Auswahl ein, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen.
Nach § 60 Abs. 2 VVG müssen der eingeschränkt arbeitende Makler und jeder Vertreter Ihnen mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie arbeiten und welche Versicherer ihrem Rat zugrunde liegen. Der Vertreter muss zusätzlich sagen, für welche Versicherer er tätig ist und ob ausschließlich.
Und Sie müssen danach nicht einmal fragen. § 15 Abs. 1 VersVermV verpflichtet jeden Vermittler, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt von sich aus mitzuteilen: seinen Namen und seine Anschrift, ob er als Makler, Vertreter oder Berater eingetragen ist und wie Sie das im Register nachprüfen, ob er berät, welcher Art seine Vergütung ist und ob sie in Ihrer Prämie steckt, seine Registrierungsnummer und die Anschrift der Schlichtungsstelle. Das geschieht schriftlich und kostenlos (§ 16 VersVermV). Wenn Sie danach fragen müssen, wissen Sie schon etwas.
Wo Sie das nachschlagen
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater stehen im Vermittlerregister des DIHK, öffentlich und kostenlos. Registrierungsnummer erfragen, eintippen, fertig. Dort steht auch der registrierte Status: ob Sie eine Vertreterin, einen Makler oder einen Berater vor sich haben.
Sieben Fragen für das erste Gespräch
- Sind Sie Versicherungsvertreter, Makler oder Versicherungsberater?
- Für welche Gesellschaften arbeiten Sie, und ausschließlich für diese?
- Auf welcher Markt- und Informationsgrundlage beraten Sie mich?
- Wie werden Sie für diesen Vertrag vergütet: von mir direkt, oder als Provision aus meinem Beitrag?
- Welche Abschluss- und Vertriebskosten sind in dem Vertrag einkalkuliert, und erhalten Sie davon eine Provision?
- Was passiert finanziell, wenn ich nach zwei Jahren kündige, mit meinen Abschlusskosten und mit Ihrem Provisionsanspruch?
- Wie lautet Ihre Registrierungsnummer?
Auf die Fragen 1 bis 4 und 7 haben Sie einen Anspruch: Sie sind von § 15 VersVermV und § 60 Abs. 2 VVG gedeckt. Die Fragen 5 und 6 sind es nicht. Es gibt außerhalb von Sonderfällen keine Pflicht, die Höhe der Provision zu nennen, und wer sie nicht nennt, verstößt gegen nichts. Wer sie beantwortet, sagt Ihnen trotzdem etwas über sich. Ausweichen bei den ersten vieren ist das eigentliche Signal.
Und was Approbase in dieser Aufstellung ist
Approbase ist selbst weder Versicherungsvermittlerin noch Versicherungsberaterin. Wir beraten nicht, vermitteln keine Verträge und nennen keine Produkte. Wenn Sie es ausdrücklich wollen, geben wir Ihren Kontakt an die Deutsche Ärzte Finanz weiter (Service-Center Kai Wilken, Freiburg) und erhalten dafür eine Vergütung. Die Deutsche Ärzte Finanz ist nach ihrem eigenen Impressum ungebundene Versicherungsvertreterin (Mehrfachvermittlerin) nach § 34d Abs. 1 GewO, Registrierungsnummer D-AARS-UTK7F-63, also Vertreterin und nicht Maklerin. Damit fällt sie unter die Auskunftspflichten aus § 15 VersVermV und § 60 Abs. 2 VVG, und die sieben Fragen oben gelten ihr gegenüber genauso wie allen anderen.
Warum nur dieses eine Haus hier steht, sollten Sie ebenfalls wissen: Es ist das einzige, mit dem wir zusammenarbeiten, und wir werden von ihm für die Weitergabe Ihres Kontakts vergütet. Wir haben dafür nicht den Vermittlermarkt verglichen und behaupten nicht, dass dieses Haus für jede und jeden die beste Anlaufstelle ist. Es ist nicht der einzige Weg zu einer Beratung, sondern der eine, den wir anbieten können.
Was passiert, wenn Sie unten einwilligen
- Sie bekommen eine Bestätigungsmail. Bis Sie darin klicken, geht nichts hinaus.
- Danach geben wir Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und die angekreuzten Themen an das Service-Center Kai Wilken in Freiburg weiter. Mehr nicht. Das Service-Center betreut bundesweit; die Angabe Ihres Bundeslands hilft nur bei der Zuordnung.
- Jemand von dort meldet sich auf den Wegen, die Sie angekreuzt haben.
- Das Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Jede Mail von uns enthält den Link dafür, und er wirkt sofort.
Wenn Sie ein Gespräch wollen
Quellen
Die Rechtsaussagen auf dieser Seite sind unten am Gesetzestext und an den Quellen belegt, auf die sie sich beziehen.
- § 59 VVG – Vertreter, Makler, Versicherungsberater (Gesetzestext)
- § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers (Gesetzestext)
- § 15 VersVermV – was ein Vermittler beim ersten Kontakt von sich aus mitteilen muss
- § 34d GewO – Erlaubnis für Versicherungsvermittler (Gesetzestext)
- Vermittlerregister des DIHK – Registerabfrage
- Deutsche Ärzte Finanz – Impressum (Vermittlerstatus und Registernummer)